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:: Krankenfahrten mit dem Taxi (Mietwagen)

Welche Krankenfahrten werden bezahlt?

Generell gilt: Alle ambulanten Krankenfahrten müssen VORHER von der Kasse
genehmigt und anschließend vom Arzt verordnet werden. Ausnahme: Der
Versicherte befinde sich in Lebensgefahr oder eine ausbleibende
unverzügliche Behandlung führe zu schweren gesundheitlichen Schäden.

Für folgende ambulanten Fahrten müssen die Kassen
die Fahrtkosten übernehmen:
• Gruppe 1:
Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie, evtl.. auch MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, Chronische Wirbelsäulenschäden
etc.

• Gruppe 2:
Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG", „BI"
oder„H", mit Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2 oder 3

• Gruppe 3:
Patienten ohne Schwerbehindertenausweis oder Einstufungsbescheid,wenn diese vergleichbar mobilitätsbeeinträchtig sind und einer längeren ambulanten Behandlung bedürfen.

Bei genehmigter Fahrt muss der Fahrgast pro Fahrt 10% der Fahrtkosten,
mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro zuzahlen. Überschreitet die
Summe aller Zuzahlungen (dazu zählen auch Praxisgebühr,
Medikamentenzuzahlung etc.) 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen (1 % bei
Chronisch Kranken), bekommt der Patient einen Befreiungsausweis und ist
damit von der Zuzahlung bis Jahresende befreit.


Haben Sie sonst noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an!