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Welche Krankenfahrten werden bezahlt?
Generell gilt: Alle ambulanten Krankenfahrten
müssen VORHER
von der Kasse
genehmigt und anschließend vom Arzt verordnet werden. Ausnahme:
Der
Versicherte befinde sich in Lebensgefahr oder eine ausbleibende
unverzügliche Behandlung führe zu schweren gesundheitlichen
Schäden.
Für folgende ambulanten
Fahrten müssen die Kassen
die Fahrtkosten übernehmen:
• Gruppe 1:
Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie,
evtl.. auch MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, Chronische Wirbelsäulenschäden
etc.
• Gruppe 2:
Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG", „BI"
oder„H", mit Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2
oder 3
• Gruppe 3:
Patienten ohne Schwerbehindertenausweis oder
Einstufungsbescheid,wenn diese vergleichbar mobilitätsbeeinträchtig
sind und
einer längeren
ambulanten Behandlung bedürfen.
Bei genehmigter Fahrt muss der Fahrgast pro Fahrt 10% der Fahrtkosten,
mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro zuzahlen. Überschreitet
die
Summe aller Zuzahlungen (dazu zählen auch Praxisgebühr,
Medikamentenzuzahlung etc.) 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen
(1 % bei
Chronisch Kranken), bekommt der Patient einen Befreiungsausweis
und ist
damit von der Zuzahlung bis Jahresende befreit.
Haben Sie sonst noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
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